Tips & Infos

Wohnungsgeberbescheinigung

seit 1.11.2015

Am 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft und löste die bestehenden melderechtlichen Vorschriften ab. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur Anmeldung und in wenigen Fällen zur Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung) bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei

  • Einzug in eine Wohnung

Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen. Die neue Regelung schafft mehr Sicherheit. Das einfache Anmelden unter einer beliebigen Anschrift, um dann dort mehr oder weniger illegale Geschäfte abzuwickeln, wird nun deutlich erschwert.

Das PDF sende ich Ihnen gern auf Anfrage zu.

Besichtigungs-Service für Interessenten

Ab jetzt haben Interessenten die Möglichkeit, eine Immobilie vorab online zu besichtigen. 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, in 360 Grad. Eine innovative Idee für Käufer oder Mieter. Die virtuelle Besichtigung ist die aufregendere Art für Mieter oder Käufer, eine Immobilie zu entdecken.

Dabei sind sie zeitlich unabhängig: sie brauchen nur einen PC oder ein Tablet. Sie machen die Besichtigung von daheim oder im Büro, vor oder nach der Arbeit oder in der Pause. Besonders beliebt ist dieser praktische Service für Interessenten, die von außerhalb kommen und neu in die Region ziehen. Statt langer Anfahrten von manchmal mehreren Stunden, können sie sich einen wunderbaren Eindruck aus der Ferne machen und vor der tatsächlichen Live-Besichtigung mit uns am Telefon ihre offenen Fragen klären.

Eine große Zeitersparnis für Interessenten und Makler, auch falls das Haus oder die Wohnung eigentlich nicht Ihren Wünschen entspricht.

Aus meiner Sicht als Makler ist diese neue Technologie viel aufwändiger als die herkömmliche Fotografie und nicht billig.

Ich glaube aber, dass sich dieser Einsatz auszahlt, den Sie gegen eine Pauschale für ihre Immobilie buchen können.

Sylvia Georg Immobilien | Zeißelstr. 22 | 60318 Frankfurt am Main
T: +49 69 596 28 28 | M: +49 171 61 63 730 | F: +49 69 90 55 37 32
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